L.L.D. 81/08 legt das Verhalten fest, das der Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitsmittel zum Heben von Lasten und Personen wie Hubarbeitsbühnen und Gabelstapler anwenden muss. Das Dekret regelt und sanktioniert die Verpflichtung zur Schulung des Bedienpersonals solcher Hebevorrichtungen, die für ihre Benutzung unerlässliche PSA und die regelmäßigen Kontrollen, die zur Beurteilung des Zustands der Geräte erforderlich sind. Die Verpflichtungen, die sich aus der Überprüfung von Hebezeugen ergeben, beziehen sich auf alle Lebensphasen der Geräte von der Inbetriebnahme bis zur Außerbetriebnahme. Leader kann Sie bei der Umsetzung aller in der Verordnung geforderten Schritte unterstützen, damit Sie Ihre Hubarbeitsbühne in jeder Hinsicht regelmäßig überprüfen können. Wir kümmern uns um die Organisation der regelmäßigen Überprüfungen von Hebezeugen, Gabelstaplern und Hubarbeitsbühnen sowie um die Dokumentenprüfung.
Wenden Sie sich an uns, um ein Angebot für unsere Überholungsarbeiten und die erforderlichen Unterlagen anzufordern.
Folgende Unterlagen sind erforderlich, um die Hubarbeitsbühne zur wiederkehrenden Prüfung anzumelden:
Weitere Zusatzdokumente können die Kontrolle durch die Prüfstelle erleichtern, wie z. B.:
Wenn Sie auf der Suche nach einem Zentrum sind, das die jährlichen Überprüfungen Ihrer Hebezeuge durchführt, alle für die regelmäßige Nutzung erforderlichen Unterlagen erstellt und eine Historie führt, die Ihnen die Arbeit Jahr für Jahr erleichtert, wenden Sie sich an LEADER. Wir bieten den Besitzern von Hebezeugen für Lasten und Personen jede erdenkliche Unterstützung.
In diesem Fall unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen geringfügig von denen der vorherigen Kategorie:
Weitere Dokumente sind:
Auch wenn Ihre Hubarbeitsbühne keine CE-Kennzeichnung hat, unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Prüfung und Erstellung aller für die Instandhaltung Ihrer Hebebühne erforderlichen Dokumente.