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Inspektionen

Die regelmäßigen Überprüfungen, denen die Hebezeuge unterzogen werden müssen

L.L.D. 81/08 legt das Verhalten fest, das der Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitsmittel zum Heben von Lasten und Personen wie Hubarbeitsbühnen und Gabelstapler anwenden muss. Das Dekret regelt und sanktioniert die Verpflichtung zur Schulung des Bedienpersonals solcher Hebevorrichtungen, die für ihre Benutzung unerlässliche PSA und die regelmäßigen Kontrollen, die zur Beurteilung des Zustands der Geräte erforderlich sind. Die Verpflichtungen, die sich aus der Überprüfung von Hebezeugen ergeben, beziehen sich auf alle Lebensphasen der Geräte von der Inbetriebnahme bis zur Außerbetriebnahme. Leader kann Sie bei der Umsetzung aller in der Verordnung geforderten Schritte unterstützen, damit Sie Ihre Hubarbeitsbühne in jeder Hinsicht regelmäßig überprüfen können. Wir kümmern uns um die Organisation der regelmäßigen Überprüfungen von Hebezeugen, Gabelstaplern und Hubarbeitsbühnen sowie um die Dokumentenprüfung.

Wenden Sie sich an uns, um ein Angebot für unsere Überholungsarbeiten und die erforderlichen Unterlagen anzufordern.


CE-gekennzeichnete Hubarbeitsbühnen

Folgende Unterlagen sind erforderlich, um die Hubarbeitsbühne zur wiederkehrenden Prüfung anzumelden:

  • Mitteilung über die INBETRIEBNAHME des Fahrzeugs an die für das Gebiet zuständige INAIL/ISPESL-Abteilung.
  • Heft mit den periodischen Kontrollen, denen die Hubarbeitsbühne unterzogen wurde, oder der Bericht über die erste Kontrolle.
  • EG-Konformitätserklärung und Kontrollregister, die gemäß den Anweisungen des Herstellers der Maschine ausgefüllt wurden.
  • Gebrauchsanweisung für die Hebebühne
  • Erlaubnis zur Benutzung des Fahrzeugs und Unterweisung in der Benutzung von PSA der Kategorie III in Bezug auf Sicherheitsgurte.

Weitere Zusatzdokumente können die Kontrolle durch die Prüfstelle erleichtern, wie z. B.:

  • Berichte über die regelmäßige Überprüfung nach der ersten Überprüfung.
  • Angaben zum Arbeitsbereich
  • Geplante Arbeitsbereiche
  • Bescheinigung des Vermieters über den Erhaltungszustand des Fahrzeugs und die durchgeführte Wartung.
  • Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe, der Anmietung oder des Kaufs allen Sicherheitsanforderungen entsprochen hat.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Zentrum sind, das die jährlichen Überprüfungen Ihrer Hebezeuge durchführt, alle für die regelmäßige Nutzung erforderlichen Unterlagen erstellt und eine Historie führt, die Ihnen die Arbeit Jahr für Jahr erleichtert, wenden Sie sich an LEADER. Wir bieten den Besitzern von Hebezeugen für Lasten und Personen jede erdenkliche Unterstützung.


Hebebühnen ohne CE-Kennzeichnung

In diesem Fall unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen geringfügig von denen der vorherigen Kategorie:

  • ENPI/ISPESL-Prüfbuch
  • Prüfbuch, das gemäß den Anweisungen des Herstellers der Maschine ausgefüllt wird.
  • Betriebsanleitung
  • Erlaubnis für die Benutzung von Hubarbeitsbühnen und Nachweis der Ausbildung in der Benutzung der gesetzlich vorgeschriebenen PSA.

Weitere Dokumente sind:

  • Berichte über regelmäßige Überprüfungen
  • Angaben zur Tragfähigkeit/Größe/Gewicht der Struktur, falls zutreffend.
  • Betriebsbereiche des Fahrzeugs
  • Dokumentation des Erhaltungszustands und der Wartung des Fahrzeugs im Falle der Anmietung oder Überführung.
  • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anmietung, der Überführung oder des Kaufs allen Sicherheitsanforderungen entsprach.

Auch wenn Ihre Hubarbeitsbühne keine CE-Kennzeichnung hat, unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Prüfung und Erstellung aller für die Instandhaltung Ihrer Hebebühne erforderlichen Dokumente.


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